Das Bestellerprinzip ist am 1. Juni 2015 offiziell in Kraft getreten. Für Immobilien-Profis bedeutet das grundlegende Änderungen bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. Was passiert mit Aufträgen, die vor und nach dem 1. Juni abgeschlossen wurden oder sich gerade in der Abwicklung befinden? Müssen Unternehmens-AGB angepasst werden?

Was leistet ein Makler?
Was Sie in Ihrem Geschäftsalltag leisten, haben wir gemeinsam mit Ihren Kollegen zusammengetragen und in einer Infografik dargestellt. Machen Sie so Ihre Leistung transparent. Zeigen Sie Eigentümern und Interessenten, was Sie als Makler bei der Vermarktung von Immobilien leisten. Nutzen Sie die Grafik in Ihrer Kommunikation und zeigen Sie potentiellen Kunden, warum sie einen Makler engagieren sollten.

Warum sich Vermieter trotz Bestellerprinzip für Makler entscheiden

Umfrage von Immo Media Consult im Auftrag von ImmoblienScout24 und der Immobilien Zeitung; Apr. 2014

Makler bieten wichtigen Service, auf den nicht verzichtet werden kann
Makler haben bessere Kenntnisse des lokalen Vermietungsmarktes
Fehlende Ressourcen, um Vermietungen selbst durchzuführen
Bestände weit verstreut, Vermieter können nicht überall vor Ort sein
Vermieter hat bereits vor Einführung des Bestellerprinzips die Vermietungskosten selbst getragen
Vermieter kann höhere Kosten durch höhere Mietforderung gegenfinanzieren
Vermieter will mit Maklern vor allem personelle Engpässe überbrücken